Landeselternausschuss der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz

Keine gute Kita ohne gute Elternmitwirkung!

Unsere Mission

Wir fordern eine zuverlässige, bedarfsgerechte Erziehung, Bildung und Betreuung in KiTas für alle Familien in Rheinland-Pfalz. Wir stehen für gelebte Elternmitwirkung auf allen Ebenen, um gemeinsam die Qualität in Kindertagesstätten zu gewährleisten und weiterzuentwickeln.

Aktuelles

Zu den wichtigsten Aufgaben der Elternvertretungen zählt das Herstellen von Transparenz. Wir informieren regelmäßig über wichtige Themen aus dem KiTa-System sowie Termine von Schulungs- und Informationsveranstaltungen.

Digitaler Workshop „Kita-Beirat“ am 21.11.2025

22. September 2025

Veranstaltungen & Schulungen

Der Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz (LEA RLP) lädt am 21.11.2025, 19.30 Uhr zum digitalen Workshop mit dem Thema „Kita-Beirat“ ein. Mit dem KiTa-Gesetz hat der Kita-Beirat in […]

Digitale Schulungen zur Elternmitwirkung am 25.09. und 02.10.2025

23. August 2025

Veranstaltungen & Schulungen

Der Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz (LEA RLP) lädt am 25.09. und 02.10.2025 zu zwei digitalen Veranstaltungen zum Thema „Elternmitwirkung in Kitas“ ein. Die Bedeutung der Elternmitwirkung für […]

Pressemitteilung – LEA RLP verurteilt Forderung nach Standardsenkung in Kitas aufs Schärfste

22. Juli 2025

Meldungen

Schlag ins Gesicht für Familien und Fachkräfte – LEA RLP verurteilt Forderung nach Standardsenkung in Kitas aufs Schärfste Mainz, den 18. Juli 2025 – Mit […]

Newsletter

Der LEA informiert:

Melden Sie sich für unseren Newsletter an, um regelmäßig Informationen rund um das KiTa-System und unsere Arbeit als LEA RLP zu erhalten.

Informationsmaterial

Die Elternmitwirkungsbroschüre

Das Standardwerk über Haltung, Aufgaben und Rechte von KiTa-Eltern in Rheinland-Pfalz

Gemeinsam gegen den Fachkräftemangel

Das Positionspapier des LEA über die dramatische Lage im KiTa-System und vertretbare Lösungsstrategien

Eltern gehören in die Kita!

Schreiben zum uneingeschränkten Betretungsrecht für Eltern während der Hol- und Bringsituation in rheinland-pfälzischen Kitas

Über uns

Der Landeselternausschuss der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz (LEA-RLP) ist die gesetzlich repräsentative Vertretung der Elternschaft aller Kitas in RLP. Gemäß §13 des KiTa-Gesetzes bilden die Kreis- und Stadtelternausschüsse den Landeselternausschuss.

Gründung des 1. LEA in RLP

Kita-Eltern in RLP

Kitas in RLP

Termine

Infoveranstaltung des StEA LU am 6. Oktober: „Elternmitwirkung in Kitas“

Der Stadtelternausschuss Ludwigshafen (StEA LU) lädt am Montag, den 06.10.2025 um 19:00 Uhr zur Informationsveranstaltungen zum Thema: „Elternmitwirkung in Kitas“ in Präsenz ein.  Die Bedeutung […]

digitale Schulungen zur Elternmitwirkung am 25.09. und 02.10.2025

Der Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz (LEA RLP) lädt am 25.09. und 02.10.2025 zu zwei digitalen Veranstaltungen zum Thema „Elternmitwirkung in Kitas“ ein. Die Bedeutung der Elternmitwirkung für […]

FAQ

  • Allgemein
  • Elternmitwirkung
  • Elternausschüsse
  • KEAs/StEAs
  • KiTa-Gesetz
Allgemein

Was ist die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft?

Die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft ist ein gemeinsamer Auftrag von Eltern, Einrichtungspersonal und Träger. Das Ziel ist es, einen Rahmen zu schaffen, in dem sich die Kinder gut entwickeln können. Die Eltern sind dabei Partner auf Augenhöhe. Bei der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft geht es um transparente Information, gegenseitige Anhörung und aktive Mitgestaltung des Kita- bzw. Hort-Alltags.

Elternmitwirkung

Welche Möglichkeiten habe ich als Elternteil, in der Kita/im Hort mitzuwirken?

Zunächst kann man sich als Elternteil aktiv am Alltag des eigenen Kindes beteiligen durch Gespräche mit dem eigenen Kind, den Fachkräften, der Leitung und anderen Eltern. Wichtig sind die Entwicklungsgespräche mit den Erzieher:innen. Außerdem kann man an Elternabenden, Projekten, Eltern-Cafés, Festen, öffentlichen Elternausschuss-Sitzungen und an Elternversammlungen aktiv teilnehmen bzw. diese selbst mitgestalten. Eltern können ihre persönlichen Stärken aus Hobby und Beruf einbringen und so das Bildungsangebot in der Kita/dem Hort erweitern und bereichern.

Als Mitglied des Elternausschusses (EA) kann man sich noch stärker/regelmäßiger in der eigenen Einrichtung einbringen und die Interessen der Elternschaft vertreten sowie ein Mitglied des Kita-Beirates werden. Wenn man sich über die eigene Einrichtung hinaus engagieren möchte, kann man sich als Delegierte:r für die Kreiselternausschuss (KEA)-/Stadtelternausschuss (StEA)-Vollversammlung entsenden lassen.

Elternausschüsse

Was passiert in der konstituierenden Sitzung des Elternausschusses (EA)?

In der konstituierenden Sitzung werden das vorsitzende Mitglied und dessen Stellvertretung geheim gewählt. Die konstituierende Sitzung muss spätestens 4 Wochen nach der Wahl stattfinden. Wenn sich die Mitglieder des neuen EA bereits untereinander kennen, bietet es sich ggf. an, die konstituierende Sitzung direkt im Anschluss an die Elternversammlung abzuhalten. Die Einrichtungsleitung lädt zur konstituierenden Sitzung ein und übernimmt die Sitzungsleitung, bis das vorsitzende Mitglied gewählt ist. Danach können die weiteren Funktionsämter und die KEA-Delegierten gewählt werden.

KEAs/StEAs

Wann und wie findet die Wahl des KEA-/StEA-Vorstandes statt?

Jedes Jahr soll auf Kreis- bzw. Stadtebene mindestens eine Delegierten-Vollversammlung stattfinden. Dort berichtet der KEA- bzw. StEA-Vorstand über seine Arbeit des vergangenen Jahres. Alle zwei Jahre (beginnend ab 2021) wird in dieser Vollversammlung der KEA-/StEA-Vorstand durch die Delegierten neu gewählt. Diese Wahl findet bis zum 15.12. eines Wahljahres statt. Ausrichter der Vollversammlung mit Vorstandswahl ist das zuständige Kreis- oder Stadtjugendamt. Es muss unter anderem den Raum stellen, die Einladungen an die KEA-/StEA-Delegierten versenden und die öffentliche Bekanntgabe der Wahl vornehmen. Auf der jährlichen Vollversammlung werden außerdem durch die KEA-/StEA-Delegierten die Delegierten für den Landeselternausschuss (LEA) neu gewählt.

KiTa-Gesetz

Gibt es eine Übergangsfrist für die 7-stündige Betreuung?

Das neue KiTa-Gesetz – inklusive dem Rechtsanspruch auf 7 Stunden Betreuung am Stück – ist am 01.07.2021 vollständig in Kraft getreten. Eine Übergangsfrist gibt es nur bei  der Ausgestaltung des Mittagessens (KiTaG § 31 (1)). Die erforderlichen Anstrengungen, um spätesten bis zur Evaluation des KiTa-Gesetzes im Jahr 2028 auch hier die Anforderungen zu erfüllen, müssen schon jetzt unternommen werden.